Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Einkaufs- und Lieferbedingungen

I. Geltung der Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte der BFC Fahrzeugteile GmbH (BFC) gegenüber Unternehmern und anderen Personen im Sinne des § 310 BGB. Sie gelten für sämtliche Geschäfte von uns ausschließlich. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich von uns anerkannt wird, auch wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner das Rechtsgeschäft ohne weiteres und vorbehaltlos ausführen.

II. Einkaufsbedigungen
2. Bestellungen, Auftragsbestätigungen
2.1 Nur schriftlich erteilte Aufträge haben Gültigkeit. Mündliche Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2.2 Der Auftrag ist unverzüglich zu bestätigen und so anzunehmen, wie wir ihn erteilt haben.

3. Preise, Zahlung, Skonto
3.1 Mangels abweichender Vereinbarung sind die in der Bestellung genannten Preise und Rabatte Festpreise, die Lieferung frei Haus inklusive Verpackung einschließen.

3.2 BFC leistet Zahlungen innerhalb von 30 Tagen mit 3 % Skonto, innerhalb 60 Tagen rein netto.

4. Lieferzeit, Gefahrübergang
4.1 Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.

4.2 Der Lieferant trägt die Sachgefahr bis zur Annahme der Ware durch uns oder unseren Beauftragten an dem Ort, an den die Ware zu liefern ist.

5. Gewährleistung
5.1 Die Untersuchungspflicht von BFC beschränkt sich auf die Menge und auf Transportschäden.

5.2 Haftungserleichterungen oder -beschränkungen unserer Lieferanten sind unwirksam. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Produkthaftung, Schutzrechte
6.1 Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, hat er uns von eventuellen Inanspruchnahmen durch Dritte freizustellen und sämtliche Kosten und Aufwendungen, einschließlich einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion, zu tragen.

6.2 Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Werden wir von einem Dritten wegen Verletzung seiner Rechte in Anspruch genommen, ist der Lieferant verpflichtet, uns sofort von diesen Ansprüchen und in diesem Zusammenhang erwachsenden Aufwendungen freizustellen.

Die AGB gibt es hier zum Download

IIIVerkaufsbedingungen
7. Angebot, Bestellung und Vertragsschluss
7.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn die Verbindlichkeit wird ausdrücklich erklärt. Die aufgrund unseres Angebots erteilten Aufträge sowie Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen unserer Kunden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich, sofern nicht ausdrücklich et- was anders bestimmt ist.

7.2 Sollte die Auftragsbestätigung von uns vom Angebot des Kunden abweichen, ist der Kunde verpflichtet, der Auftragsbestätigung von uns unverzüglich, d.h. längstens binnen 3 Tagen, schriftlich zu widersprechen, ansonsten gilt sein Schweigen als Annahme der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferungen und Leistungen zu den dortigen Konditionen.

8. Liefer- und Leistungszeit
8.1 Leistungsfristen und -zeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich zugesagt worden sind.

8.2 Wir sind zu Teil- und Vorauslieferungen jederzeit berechtigt, es sei denn, eine einheitliche Leistungserbringung ist ausdrücklich vereinbart.

8.3 BFC behält sich vor die bestellte Liefermenge im Rahmen von bis zu max. 10% zu über- bzw. unterschreiten. Die Abrechnung erfolgt stets auf Basis der tatsächlich gelieferten Menge.

9. Gefahrübergang und Versand
9.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Produkte an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind oder zwecks Versendung das Werk von uns verlassen haben oder die Versandbereitschaft angezeigt ist, auch wenn fracht- freie Lieferung vereinbart ist.

9.2 Eine Versicherung gegen Transportschäden wird nur bei ausdrücklichem Auftrag des Kunden in seinem Namen und auf seine Rechnung abgeschlossen.

10. Preise und Zahlungsbedingungen
10.1 Die von uns angegebenen Preise verstehen sich netto ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Transportversicherung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen.

10.2 Zahlungen sind spesenfrei und ohne jeden Abzug zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.

10.3 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden gegen Forderungen von uns ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Wir behalten uns das Eigentum an unserer Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Vertragsbeziehung zu unserem Kunden vor.

11.2 Werden die Liefergegenstände durch den Kunden verarbeitet oder umgebildet, erfolgt dies stets für uns als Hersteller, je- doch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das Eigentum von uns durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, so geht das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteils- mäßig (Rechnungswert) auf uns über. Der Kunde verwahrt das Eigentum von uns unentgeltlich.

11.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so- lange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Forderungen bzgl. der Vorbehaltsware, die der Kunde aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund erwirbt, tritt er bereits jetzt sicherungs- halber in vollem Umfang an uns ab.

11.4 Der Kunde hat die erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung unseres Eigentumsvorbehaltes zu treffen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von uns hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

11.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Rücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungs- kosten – anzurechnen.

12. Ansprüche wegen Mängeln, Haftung
12.1 Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn uns fällt die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last; in diesem Fall ist unsere Haftung auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.

12.2 Unsere Haftung ist der Höhe nach Begrenzt auf die typischer- weise bei Lieferungen unserer Produkte entstehenden Schäden, maximal auf die haftpflichtversicherte Summe von € 2 Mio. begrenzt.

12.3 Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

13. Werkzeuge
Werkzeuge bleiben stets in unserem Eigentum auch wenn sich der Kunde an den Herstellkosten beteiligt.

IV. Schlussbestimmungen
Für alle unsere Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist der Sitz von BFC. Ausschließlicher örtlicher und sachlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus mit uns bestehenden Rechtsverhältnissen ist der Sitz von BFC.